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Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: So 11. Feb 2018, 21:13
von vergnuegt
Hallo zusammen,

@ frajoscha: Jaaa, das Erbe ist vergiftet, das ist sehr gut ausgedrückt.

Soooo, ich nehme noch Interpretationen entgegen :)

Max hat ja schon seine Deutung abgegeben, dass die EV nicht bis Montag kommt, aber im Lauf der Woche sich eine Einigung ergibt.

Wer möchte noch eine Interpretation abgeben?

Soblad ich von meinem Anwalt Bescheid bekomme, werde ich das Ergebnis hier im Forum bekanntgeben. Sollte morgen die EV nicht angekommen sein, aber im Laufe der Woche kommen, werde ich das natürlich auch noch angeben.

Schönen Abend!

vergnuegt

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: So 11. Feb 2018, 22:32
von Max
Wie ich bereits geschrieben hatte, wird eine weiterer Ansatz zur Lösung der Frage nach Briefen vertreten, der, wenn auch selten, ebenfalls zu Lösungen führt:
Max hat geschrieben:
So 11. Feb 2018, 00:31
...dabei wird nicht auf den Absender des Briefes ab-
gestellt, sondern der erwartete Brief bereits als der Brief des Empfängers betrachtet, weil schließ-
lich für ihn bestimmt.

Dann wäre der Brief signifiziert durch den Herrn des 3., den Mond, und der Empfang durch den Herrn
des 1., hier also Venus, .... [oder] durch den Herrn des 2., hier Merkur.

Und dann würde das Sextil zwischen Mond und Merkur den Empfang des Briefes (das Gelangen des Brie-
fes in ihren Besitz) nach viereinahlb Zeiteinheiten anzeigen.
Zu ergänzen bliebe noch die Zeitfrage: die Schritte des Zeifensters wären, der Frage entsprechend, wohl Stunden, Tage, Wochen.
Der Mond im gewöhnlichen Zeichen in einem Eckhaus würde nach Frawley unter die mittlere dieser Einheiten fallen, sodaß der Brief ca. viereinhalb Tage nach der Fragestellung ankommen würde.

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 09:26
von frajoscha
Hallo miteinander,

Eine ganz allgemeine Betrachtung über das Erbe.
Was ein Erbe ist wird davon abhängen aus welcher Sicht der Begriff Erbe gesehen wird.
1. Der Verstorbene oder der Erblasser vererbt seinen Besitz (Hab und Gut) an Jemand.
2. Der Beerbte, der Empfänger des Erbes.

Ich möchte einmal keine Rücksicht nehmen auf das was Andere darüber befunden oder
postuliert haben oder in Lehrbücher darüber niedergeschrieben haben. Schließlich haben
die Leser oder Hörer selbst einen Kopf zum Denken und können zu Ergebnissen kommen
die von einer allgemeinen Lehrmeinung abweichen, zu Recht oder Unrecht?
Obwohl bislang in der Threadbewältigung eine andere Frage zur Bearbeitung anstand
möchte ich gerne darüber meine Ansicht kundtun.

Frage:
Gibt es einen Unterschied ob der Erblasser noch lebt oder schon verstorben ist?
Kann man aus diesem Unterschied eine von einander abweichende Zuordnung vornehmen?
Wenn ja, welche?

Ich bin bislang der Ansicht und habe es schon dargelegt, dass das was vererbt wird aus
dem Hab und Gut, Eigentum des Erblassers besteht, also dessen 2. Haus.
Die Person die Nutznieser/in eines Erbes ist und wie in diesem Fall geschehen, kann nie-
mals ihr 8. Haus als ihr Erbe betrachten, weil das 8. Haus das 2. Haus vom 7. Haus ist
und der Vater als Erblasser nicht Haus 7. sein kann.

Ja, JUP an Spitze 7 wird eine Bedeutung haben, das ist richtig und unbestritten.
Wir können uns noch nicht sicher sein welche. Fest steht, dass JUP Herr von 8,12 ist.
Einerseits etwas das der Fragenden schadet (8) oder etwas andere was heimlich im Hin-
tergrund gegen die Fragende arbeitet. JUP in OPP. zum Zeichen der Fragenden.

Warum ich geschrieben habe –das Erbe ist vergiftet- erkannte ich daran, dass die SON
(2.v.4.) im Exil steht, dass das SON-Zeichen im Quadrat zum AS-Zeichen steht und dass
um das Erbe gestritten wird.
Frajoscha

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 14:01
von cazimi
Hallo frajoscha,

ich bin der Ansicht, daß niemand etwas anderes zum Ausdruck bringen wollte.

Nichtsdestotrotz steht das 8. Haus für Vermächtnisse und Testamente, sozusagen von seiner Natur her. Es kann anzeigen, ob ich jemals etwas erben werde.
Wenn es um ein Erbe als solches geht, ist selbstverständlich das 2. HA des Erblassers zu verwenden.
ich käme nie auf die Idee jemand zu sagen er möge sich auf das und das konzentrieren.
Ich möchte mich nicht an einer End-
losschleife von Beiträgen beteiligten.
Dann tu es doch bitte.
Und was möchtest Du bitte dieses Mal wieder zum Ausdruck bringen?

Gruß
Cazimi

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 19:31
von vergnuegt
Hallo zusammen,

ich habe heute keine Nachricht bekommen, somit gehe ich mal davon aus, dass die EV nicht bei meinem Anwalt eingetroffen ist. Oder er hatte keine Zeit. Oder ...

vergnuegt

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Di 13. Feb 2018, 01:00
von Max
Danke für das vorläufige Feedback, Vergnuegt! :)

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 18:48
von vergnuegt
Hallo, zusammen,

bis jetzt habe ich noch nichts von meinem Anwalt gehört. Das heisst, ich vermute, dass mein Halbbruder bzw. auch sein Anwalt - wie schon öfter - "abgetaucht", also für Tage oder ein, zwei Wochen nicht erreichbr sind (Fristsetzungen sind noch nie eingehalten worden).

Jetzt könnte man in Köln, in Düsseldorf oder anderswo, wo Fasching/Fastnacht/Karneval/wasauchimmer gefeiert wird, davon ausgehen, dass die Ernüchterung noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass sich der Blutalkoholpegel so halbwegs wieder eingependelt hat. Das (evangelisch geprägte) Mittelfranken ist aber absolut keine Faschingsgegend, hier müssen teilweise auch Faschingsumzüge in Ermangelung von Teilnehmern abgesagt werden. Das spannendste bzw. spektakulärste Ereignis der letzten 500 Jahre hier war sicherlich vor genau einem Jahr "Prinz Koks":

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/nach-drogenschmuggel-prinz-koks-muss-vor-gericht-1.6574087

Sobald ich etwas höre, werde ich selbstverständlich hier im Forum Bescheid geben. Kann sich aber noch verzögern.

Schönen Abend und Wochenende
vergnuegt

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 06:49
von cazimi
Hallochen vergnuegt,

vielen Dank für Deinen Bericht über den Stand der Dinge.

Grüsse
Cazimi

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 16:45
von vergnuegt
Hallo zusammen,

ich habe zu danken für Eure Ideen und Anregungen. Ich wollte mich auch nicht unter der Woche melden und zwei Stunden später kommt dann die Nachricht vom Anwalt (man könnte jetzt natürlich fragen: wann kommt die Nachricht ... :) ). Ich hoffe, dass ich Anfang nächster Woche zumindest die Information erhalte, dass sich die Gegenseite noch nicht geäußert hat, so dass man dann überlegen kann, zügig in die Klage zu gehen.

Euch allen ein schönes Wochenende!
vergnuegt

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 17:33
von vergnuegt
Hallo zusammen,

also - es ist bis heute vom gegnerischen Anwalt keinerlei Reaktion erfolgt. Damit ist die Frsge nun beantwortet :)

vergnuegt

Kommt die eidesstattliche Versicherung?

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 06:09
von vergnuegt
Hallo zusammen,

nach einem Jahr ist nun ein Vergleich geschlossen und bezahlt worden, d. h. man hat das Ganze von einer Erbschaftsangelegenheit zu einer "Abfindungsangelegenheit" umdefiniert.

Viele Grüße
Stefan